Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Den Nachlass erhalten Sie, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad ab 50% und einer der nachfolgenden Einstufungen besitzen:
G (gehbehindert)
aG (außergewöhnlich gehbehindert)
H (hilflos)
GI (gehörlos)
Bl (blind)
B (ständige Begleitung)
Eine Conterganschädigung oder eine im Führerschein eingetragene erforderliche Fahrhilfe berechtigen ebenfalls zur Inanspruchnahme unseres Nachlasses.